Über uns
Der Jugendamtselternbeirat (JAEB) ist ein Gremium, das von Eltern von Kindern in Kindergärten auf Stadt- und Landesebene nach § 9 des Kinderbildungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen gewählt wird.
Im Einzelnen sieht das Gesetz für den Jugendamtselternbeirat auf Stadtebene folgende Bestimmung vor:
„Die Versammlung der Elternbeiräte wählt in der Zeit zwischen dem 11. Oktober und dem 10. November einen Jugendamtselternbeirat. Die Gültigkeit der Wahl des Jugendamtselternbeirates setzt voraus, dass sich 15 v.H. aller Elternbeiräte im Jugendamtsbezirk an der Wahl beteiligt haben. Dem Jugendamtselternbeirat ist vom Jugendamt bei wesentlichen die Kindertageseinrichtungen betreffenden Fragen die Möglichkeit der Mitwirkung zu geben.“ – § 9 Abs. 6 S. 4 KiBiz
Die wichtigsten Aufgaben sind:
Interessensvertretung aller Kinder und Ihrer Eltern, die in Kintertagespflegeeinrichtungen des Jugendamtsbezirks Münster betreut werden.
Mitwirkung bei wesentlichen die Kindertageseinrichtungen betreffende Fragen.
Unterstützung der Arbeit der Elternbeiräte in den Einrichtungen der Kindertagespflege.
Information und Unterstützung der Eltern bei der Wahrnehmung und Ausübung Ihrer Rechte und Pflichten.
Interessenvertretung für Eltern und Kinder in politische Gremien.